ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Geschäftskunden der Komjan GmbH
1 GEGENSTAND
Die von der Komjan – Nicolai Jancik, Johann Jancik GbR (nachfolgend Komjan genannt) erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche: Aktives Telefonieren (Outbound), Annahme von Telefongesprächen (Inbound), Beratung und Schulung von Vertriebsmitarbeitern und -lösungen.
Für sie gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2 VERTRAGSDAUER (BEI FESTVERTRÄGEN)
Werden die Leistungen pauschal erbracht, gilt der Erstvertrag mindestens für die Dauer von 6 Kalendermonaten. Eine Verlängerung des Erstvertrages muss schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden. Verträge können auch per E-Mail vereinbart und abgeschlossen werden. Eine Vertragsverlängerung ist für die Dauer von weiteren 6 Monaten möglich.
Wird dieser Folgevertrag vor Ablauf der unter Kündigung genannten Frist von keinem der Vertragspartner aufgekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 6 Monate.
3 LEISTUNGEN
3.1 Komjan erbringt alle Leistungen ausschließlich an gewerblich tätige Unternehmen sowie Freiberufler.
3.2 Alle Dienstleistungen die wir für den Auftraggeber erbringen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben die Vertragsparteien nicht getroffen.
Angebote, Aufträge sowie sämtliche Ergänzungen haben nur in schriftlicher Form zu erfolgen.
3.3 Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden im Angebot festgelegt. Sofern im Angebot / der Leistungsbeschreibung Service Levels oder vergleichbare Zielvereinbarungen (z. B. Quoten) festgelegt werden, dienen diese nur als Richtlinie zur Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen. Komjan wird angemessene Anstrengungen aufbringen, um diese Vorgaben zu erfüllen; es besteht jedoch keine bindende Verpflichtung zur Erreichung der Ziele. Bei Nichterreichung der Ziele kann der Auftraggeber eine Vergütungsminderung nur dann geltend machen, wenn die ausdrücklich in schriftlicher Form festgelegt worden ist.
4 GEBÜHREN
4.1 Alle eigenen Gebühren und Kosten werden dem Auftraggeber vorab in Form eines Angebotes unterbreitet.
4.2 Sofern nicht gesondert angeboten werden Fremdgebühren für den Auftraggeber wie z. B. Porto, Telefon, -fax, etc. gesondert in Rechnung gestellt bzw. wie folgt abgerechnet:
Telefongebühren zum deutschen Festnetz: 0,04 EUR / Minute
Telefongebühren zu deutschen Mobilfunkanschlüssen: 0,13 EUR / Minute
Portokosten gemäß aktueller Preisliste der Deutschen Post AG.
5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Der Kunde verpflichtet sich bei einer Zahlung per SEPA-Firmenlastschrift-Mandat für eine ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen. Bei Rücklastschriften wird dem Auftraggeber eine Gebühr von 10,00 EUR zzgl. der angefallenen Bankgebühren berechnet.
5.2 Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit ist Komjan berechtigt, die Preise angemessen und angepasst der allgemeinen Preisentwicklung zu erhöhen. Komjan wird den Kunden mindestens einen Monat im Voraus von der Preiserhöhung unterrichten. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Erhöhung.
5.3 Komjan stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug geraten, so erhält er eine Zahlungserinnerung. Komjan ist in diesem Fall berechtigt, Mahnspesen in Höhe von EUR 5,- zu berechnen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.
Sollte 5 Werktage nach Versand dieser Erinnerung noch immer kein Zahlungseingang verzeichnet sein, kann Komjan ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragen.
5.4 Komjan schickt seine Rechnung in der Regel elektronisch per E-Mail an den Kunden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Komjan berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,- zu verlangen.
6 KÜNDIGUNGSFRISTEN
Der Auftrag ist fest über die vereinbarte Auftragszeit abgeschlossen. Bei der Auftragsdauer von 1 Monat läuft das Auftragsverhältnis solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (z. B. per Post) gekündigt wird. Bei der Auftragsdauer von einem Jahr läuft das Auftragsverhältnis solange ununterbrochen weiter, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Nach Beendigung des Dienstleistungsauftrages ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet Nachrichten und Informationen, welche für den Auftraggeber eingehen, an diesen weiterzuleiten. Außerordentliches Kündigungsrecht besteht für den Auftraggeber, falls sich die Preise für Leistungen um mehr als 10 % innerhalb von 12 Monaten erhöht haben.
7 HAFTUNG
7.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Der AG ist verpflichtet, die in Auftrag gegebenen Dienstleistungen im Hinblick auf ihre rechtliche Zulässigkeit, insbesondere hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher, telekommunikationsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu prüfen. Wird Komjan wegen Verletzung solcher rechtlicher Bestimmungen in Anspruch genommen, deren Prüfung zu den Verpflichtungen von Komjan gehört, stellt der Auftraggeber Komjan von sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung aufgrund einer Rechtsverletzung in diesem Sinne berechtigt.
8 DATENSCHUTZ UND URHEBERRECHTE
8.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Namen des Auftraggebers und mit dessen Namen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf entsprechende Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.
8.2 Der Auftraggeber erteilt dem Vertragspartner eine Genehmigung, im Rahmen des Telefonservice erfasste und bearbeitete Daten an Dritte nach Maßgabe und Wunsch des Auftraggebers weiterzugeben. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften sind entsprechend zu berücksichtigen. Dies gilt bis zum schriftlichen Widerruf.
8.3 Während der Auftragslaufzeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Aktualität seiner Daten und Einstellungen.
9 Besondere Pflichten des Kunden
9.1 Der Telefonservice ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich. Dies gilt besonders für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die vom Telefonservice im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die der Service aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
9.2 Auf Verlangen des Telefonservice hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
9.3 Adressen oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden zur Übermittlung oder Weiterleitung illegaler oder anstößiger Inhalte sowie zu anderen den Vertragspartner schädigenden Zwecken.
10 Sonstige Vereinbarungen
10.1 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine Telefonnummer zu, auf die der Auftraggeber seine Anrufe ständig oder bei Bedarf weiterleiten kann. Die Änderung der zugewiesenen Telefonnummer aus technischen oder betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber darf die Ihm zugewiesene Telefonnummer nach außen nicht veröffentlichen, sondern nur zur Weiterleitung verwenden.
10.2 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.
10.3 Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsauftrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.
10.4 Der Auftraggeber erhält mit dem Dienstleistungsauftrag ein Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden vom Auftraggeber voll inhaltlich anerkannt, was er mit seiner Unterschrift bestätigt.
11 Gerichtsstand
Für den Dienstleistungsauftrag gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Nürnberg vereinbart.